Dass Hunderttausende VW-Diesel-Fahrer – einige auf eigene Faust, ganz viele gemeinsam in Sammelklagen – gegen VW oder stellvertretend gegen den jeweiligen Händler vor Gericht ziehen, um nach dem Betrug bei den Abgaswerten eine möglichst hohe Entschädigung für sich herauszuholen, ist ihr gutes Recht. Dass schlechtere Abgaswerte als im Verkaufsprospekt versprochen einen Mangel darstellen, wie es der Bundesgerichtshof jetzt höchstrichterlich festgehalten hat, scheint eine Binsenweisheit zu sein und ist weit entfernt von einer Sensation. Der Mangel gehört beseitigt, ob durch ein Software-Update oder durch neue Hardware, müssen Experten entscheiden. Der Betrug, den die VW-Ingenieure begangen haben, muss selbstverständlich strafrechtlich verfolgt werden.
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